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    Manichäismus in der Praxis

    - seine Aktualität durch Anthroposophie

    Nachdem Roland van Vliet im vergangenen Oktober bereits im Saarland war und über den Manichäismus als dem von Mani gestifteten und in Vergessenheit geratenen „Christentum des Herzens“ gesprochen hatte, wird er nun am 19. März den Faden wieder aufnehmen und eindringliche Ausführungen machen zu den Chancen dieses heilsamen Impulses für die Gegenwart und Zukunft. Und da seine eigene Intention neben der historischen und philosophischen Durchdringung dieses esoterischen Christentums auch eine praktische Umsetzung desselben im geistesgegenwärtigen Alltag ist, wird seinem Vortrag im Strohhaus ein Übungsseminar zur „Ungeteilten Aufmerksamkeit“ vorangestellt – so, wie es bereits im Oktober von etlichen Zuhörern gewünscht worden war.
    Bei seinem ersten Vortrag hatte er sich als profunder Kenner dieser von der weltlichen Kirche ausgerotteten Geistesströmung erwiesen, der auch auf wissenschaftlichem Feld die neusten Forschungsergebnisse mit einzubeziehen weiß - denn in der heutigen Wissenschaft wird mittlerweile der Manichäismus als zweiter Hauptstrom des Christentums bezeichnet, für welchen kennzeichnend sei, dass es ein Christentum der Einweihung ist, das auch die Idee der Reinkarnation lehrt. Einige der Anwesenden hatten damals erstaunt bemerkt, dass diese Darstellung ja eigentlich „wie Anthroposophie“ sei und daraus im Weiteren die Frage gestellt, wie der Vortragende selber zu Rudolf Steiner stünde, da er sich in der Hauptsache auf äußerliche Quellen zu stützen schien.
    Grundsätzlich geht es Roland van Vliet um den modernen christlichen Einweihungsweg, der sich durch die Lehren Buddhas vorbereitend, über Manichäismus und Rosenkreuzertum, heute in seiner aktuellsten Form in der Anthroposophie widerspiegelt, ohne jedoch die älteren Einsichten zu übergehen. Auf diese Basis stellt er seine von ihm gegründete „Akademie für persönliche Meisterschaft und ethische Kommunikation“, in welcher er in freier Weise dazu anleitet, wie jeder einzelne sich auf dem christlichen Weg entwickeln kann. In seinem neusten Buch „Wer, denken die Menschen, bin Ich?“, das Ende Februar 2009 im Urachhaus-Verlag erscheint, macht Roland van Vliet seine Herangehensweise  deutlich, indem der studierte Philosoph ausführt: „ In Anbetracht der Weltproblematik ist es heute von größter Bedeutung, ein aktuelles Verhältnis zum lebendigen Christus und damit zum Wesen der Liebe zu gewinnen. Da heute das intellektuelle Denken und die wissenschaftliche Methode tonangebend sind, müssen wir auch das Leben des Christus Jesus vom Denken her begreifen. Gerade in der heutigen Zeit entsteht die Verbindung zu Christus durch ein spiritualisiertes Denken ... „  Weiter wird beschrieben, wie der Christusimpuls im Menschen auf zweifache Weise wirkt: als «Mystik des Herzens» und als «inspiriertes Denken», das zum Schauen werden kann. Dadurch lässt sich auch die christliche Einweihung aus den unterschiedlichen esoterischen Strömungen verstehen, die im Christentum wirksam waren.

    Eine besondere Bedeutung kommt also für Roland van Vliet dem Manichäismus zu, der von Rudolf Steiner selber in einem Vortrag am 11. November 1904 in Berlin („Die Tempellegende und die Goldene Legende“ GA 93) als „eine noch wichtigere Geistesströmung als die der Rosenkreuzer…“ bezeichnet wird. Die große Aufgabe Manis ist es, aus der christlichen Liebe heraus das Böse zu verwandeln in das Gute. Das ist wirklich eine zukünftige Aufgabe und gleichzeitig brennend aktuell!


    In welcher Weise kann heute an dieser Aufgabe mitgearbeitet werden, welche Schulungswege können beschritten werden? - In der Akademiearbeit mit Roland van Vliet können Fähigkeiten entwickelt werden, um im gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben aus der „ungeteilten Aufmerksamkeit“ (Andacht, Hingabe und Geistesgegenwart) heraus zu handeln, weil dadurch auch dem „Schatten“ erlaubt wird, ins Licht zu treten, um in Liebe geläutert werden zu können. Davon ausgehend, dass der Mensch umso fruchtbarer mit seiner Umgebung in Beziehung treten kann, je tiefer ihm dies aus seiner individuellen Entwicklung heraus möglich ist, wird mit dieser Weiterbildung, die bisher im deutschsprachigen Raum nur am „Quellhof“ angeboten wird, eine „persönliche Meisterschaft“ angestrebt.


    Insofern ist die Schulung innerhalb der Akademie als manichäisch zu verstehen – auch wenn aus dem Entwicklungsgang der Menschheit heraus bedingt Schulungselemente aus dem Buddhismus, aus der Rosenkreuzerströmung und aus der Anthroposophie einfließen.
                                                                                              Christian Moos

    Wenn Roland van Vliet nun am 19. März 2009 um 16 Uhr wieder ins Strohhaus nach Saarbrücken kommt,  wird er zunächst ein Übungsseminar anbieten, in welchem die eigentliche Voraussetzung jeglicher Meditation geübt wird: die „ungeteilte Aufmerksamkeit“. Damit wird zugleich die Vorbereitung geschaffen für die große „Manichäische Christusmeditation“, die er auch in seinem neuen Buch beschreibt. In dem Seminar wird es um den Themenkreis gehen: Ist es möglich in jedem Augenblick aus Freiheit zu handeln, im „Jetzt“ zu leben? Wie kann ich in meine Mitte kommen und aus dieser Haltung handeln?  Wie kann ich ganz mit der Umwelt und gleichzeitig mit mir selbst in Verbindung sein? Wie kann ich Meister werden über mein eigenes Denken? – Es geht also um die „Meditation im Alltag“. Im Anschluss daran wird er dann um 20 Uhr nach einer Pause einen Vortrag halten zu dem Thema: „Manichäismus für die heutige Zeit“ - Die Chancen des manichäischen Impulses für eine soziale  Lebensführung. Am Ende soll dann die Frage stehen: „Wie kann in unserer Zeit der Christus in Geist, Seele und Leib des Menschen aufgenommen werden?“
    Geplant ist, dass Roland van Vliet am 29. Oktober diesen Jahres erneut den Faden wieder aufnehmen wird  - in welcher Form und mit welchem Thema genau, wird aus den Fragen und Anregungen der Zuhörer zu entwickeln sein. Ob es dann um weitere Bereiche gehen wird, die auch in der Akademie angeboten werden? – Es lohnt sich auf jeden Fall dabei zu sein um interaktiv den durch Geisteswissenschaft aktualisierten Manichäismus in seiner weiteren Ausbreitung mit zu gestalten. Den neusten Stand mit den kommenden Themen kann man der Seite im Internet entnehmen: www.im-Strohhaus.de

     

    Sozial handeln

    Damit das zukünftige Zusammenleben der Menschen in der Gesellschaft optimaler funktionieren kann, könnten folgende drei Grundrechte eine sinnvolle Basis seines Mitwirkens in den kulturellen, staatlich-rechtlichen und wirtschaftlichen Bereichen darstellen:


    • eine multi-perspektivistische Bildung

    • eine direkt-demokratische Mitbestimmung

    • ein bedingungsloses Grundeinkommen


    Der Mensch betritt diese Welt als ein fähiges und bedürftiges Wesen. Seine Fähigkeiten kann er aber nur für sich und seine Mitmenschen nutzen, wenn sie zu ihrem vollen Potential ausgebildet werden. Seine Ausbildung sollte also vordergründig diesem Zwecke nutzen. Dabei sind alle Wirklichkeitsdimensionen zu berücksichtigen: die inneren und äußeren Aspekte, wie auch die individuellen und kollektiven Aspekte eines jeden Phänomens erschließen die umfassende, ganzheitliche Wirklichkeit. Das ist eine wesentliche Basis einer multi-perspektivistischen Sichtweise bei der Grundausbildung des Menschen, wie auch bei der Weiterbildung zur Förderung seiner Entwicklung und seines freien Denkens.


    Der ausgebildete Mensch kann seine Fähigkeiten zur Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für das Zusammenleben nur sinnvoll einsetzen, wenn er auf der politischen Ebene auch das Recht hat direkt-demokratisch mitzubestimmen. Wenn mündige Bürger in dieser oder jener Sachfrage selbst entscheiden wollen, müsste die Informationsfreiheit und ein gleichberechtigter Zugang zu den Medien gewährleistet sein. Es kann zu einem optimalen Umfeld für eine Entscheidung kommen, wenn alle an der Frage interessierten Menschen, inklusive der Experten jeglicher Couleur,  miteinander die Vor- und Nachteile der Entscheidung erwägen können. Demagogie hätte da keine Chance mehr.


    Eine menschengerechte Wirtschaft hat die Befriedigung der Bedürfnisse der Menschen zum Inhalt. Auch in der globalisierten Wirtschaft, wo fast jeder für Andere arbeitet,  sollten alle Menschen ihre Fähigkeiten frei assoziativ unter bestmöglichen Bedingungen einbringen können. Damit dies ohne Angst, seine Grundbedürfnisse nicht erfüllen zu können, möglich ist, sollte jedem Menschen ein bedingungsloses Grundeinkommen zustehen. Alle wirtschaftlichen Produkte und Dienstleistungen beruhen auf der Bearbeitung der Natur und dem Einsatz menschlicher Fähigkeiten, die beide bedingungslos zur Verfügung stehen. Nimmt man die Fähigkeiten der Menschen Ernst, ist das bedingungslose Grundeinkommen dazu der adäquate Kredit.


    Weitere  Ansätze, wie Tauschbörsen und Regiogelder (Komplementärwährungen), Geldnutzungsgebühr (Zinsproblematik) und Bodenpacht (Bodeneigentumsfrage), Maximaleinkommen und Kapitalakkumulationsgrenze, Bildungsgutscheine, Steuerfragen (Konsumsteuer als einzige Steuer, Spekulationssteuern, Steuerzuweisungsfreiheit) und Triple-Budgetierung (ökonomische, ökologische und soziale Verträglichkeit) und so manches mehr was der menschlichen Kreativität entspringen mag, können die oben genannten ergänzen.


    Was die praktische individuelle Praxis angeht, hier einige persönliche Fragebeispiele. Dies betrifft sowohl die Schulung und Anwendung der individuellen Fähigkeiten (im kulturellen Bereich), der Beziehungen im privaten und im allgemeinen (im staatlichen Bereich), die Bedürfnisse im Verhältnis zu denen der Mitmenschen (im wirtschaftlichen Bereich) sowie den gesunden Umgang mit Geld.


    Fragen zu den kulturellen und rechtlich-staatlichen Bereichen:

    • Sorge ich mich aktiv um Bildung und Weiterbildung und um die Entwicklung meiner Fähigkeiten? Bin ich bereit, von anderen zu lernen?

    • Engagiere ich mich in der Zivilgesellschaft?

    • Pflege ich meine Beziehungen im Paarbereich, im freundschaftlichen und kollegialen, im familiären und nationalen, im europäischen und weltweiten sowie im universellen Bereich?

    • Bevorzuge ich staatliche Lösungen oder nehme ich auch mal die Mühe von Selbstverwaltungsprojekten in Kauf?

    • Unterstütze ich Bestrebungen für Direkte Demokratie oder finde ich, dass Politiker alles richten sollen, es aber nie zufriedenstellend tun?

    • Bin ich politisch oder zivilgesellschaftlich aktiv? Unterschreibe ich Petitionen, auch wenn ich nicht direkt betroffen bin?

    • Denk ich darüber nach, dass Arbeit und Einkommen nicht notwendigerweise zusammenhängen müssen, auch wenn es oft so dargestellt wird?

    • Kann ich mir ein bedingungsloses Grundeinkommen als sinnvollen Ansatz vorstellen?


    Fragen zu den wirtschaftlichen und monetären Bereichen:

    • Möchte ich mein Geld ohne Leistung vermehren, etwa durch Zinsen und Spekulationen, ohne zu bedenken, dass das was ich mehr habe, einem anderen fehlt?

    • Möchte ich auch manchmal möglichst billig kaufen, ohne mir alle Konsequenzen klar zu machen, etwa ob alle am Produktionsprozess Beteiligten angemessen leben können?

    • Bevorzuge ich möglichst neutrales Kaufen mit Rückgabegarantie oder vertraue ich auch Unbekannten in einem Tauschring und mache mir die Mühe, mit ihnen in Kontakt zu treten?

    • Bin ich bei einem finanziellen Überschuss bereit, einen Kredit für Fähigkeiten zu gewähren, der  mir persönlich keinen direkten Nutzen bringt, aber dem sozialen Ganzen oder einer benachteiligten Minorität?


    Den Menschen der Zukunft kann man durch drei Eigenschaften charakterisieren: Einsicht (Bewusstsein), Mitgefühl (Empathie) und die entsprechenden Handlungen (Alltagspraxis) . Was verlangt die Zukunft von ihm? Wenn er im Hier und Jetzt die richtigen Fragen stellt, so erhält er aus der Zukunft die Antworten, die es ihm ermöglichen, statt auf mehr Liebe zu hoffen, mehr Liebe zu verschenken.


    www.mtk.lu/groff.htm


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    http://www.demokratie.lu/tetraeder.html

    http://www.mtk.lu/ideeinstitut.html

    http://www.mtk.lu/bedingungslosesgrundeinkommen.html

    http://www.demokratie.lu

     

     

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    Konsumiere und lass Dein Geld „arbeiten“? - Nein

    - Gegen ein Bedingungsloses Grundeinkommen durch Mehrwertsteuer


    Was ist Geld?

    Bei einigen Befürwortern des Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE) wird die „Trennung von Arbeitsmarkt und Sozialpolitik“ propagiert; so nachzulesen in: Götz W. Werner, Ein Grund für die Zukunft; das Grundeinkommen – Interviews und Reaktionen, S. 73/76-82. Da heißt es, man müsse den Kapitalismus „von systemfremden Aufgaben entlasten“. Die Absicherung des Individuums solle total über das BGE geschehen. Die Löhne sollten gesenkt werden. Denn die soziale Absicherung habe nichts mit dem Markt zu tun, sei systemfremd.
    Hier spätestens müssten wir als Anthroposophen aufhorchen. Gehört nicht das Prinzip der Solidarität, die Brüderlichkeit, zum Wirtschaftsleben? Hat der Staat dagegen nicht die Aufgabe, für die Gleichheit vor dem Gesetz zu sorgen? Doch was ist Geld? Ist es in unserem System eine rechtliche Größe?
    Geld könnte ein Rechtsmittel sein, wenn man Steiners Ideen umsetzen würde. Solange Geld jedoch weiteres Geld hervorbringt, ist es kein Rechtsmittel. Wäre es ein solches, müsste es im Sinne von Berechtigungsscheinen zur Inanspruchnahme der Arbeit anderer fungieren. Doch als solches funktioniert Geld nur zu einem Teil. Angelegtes Geld dagegen verhält sich anders; es ist nicht nur in einem schwebenden Zustand, das nur darauf wartet, in die Leistungen anderer eingelöst zu werden (vgl. dazu Hardorp: „Finanzielle Aspekte eines bedingungslosen Grundeinkommens“, Abs. 18). Geldanlagen vermehren sich aggressiv.
    Je mehr Geld jemand anlegen kann, desto mehr Zinsen erwirtschaftet es. Dieses Geld wartet nicht. Es ist fleißig, erwirtschaftet mehr als jede Arbeit. Wer viel Geld hat, kann dieses besser vermehren, als derjenige, der wenig hat. Wer viel Geld anlegt, erhält höhere Zinsen, kann in ein Unternehmen mit hoher Rendite einsteigen oder mit Immobilen handeln, kann im Öl- oder Energiegeschäft Spekulationsgewinne erzielen. So sieht das Szenario für die Reichen aus.
    Geschickte Unternehmer zahlen zudem kaum Steuern, denn durch die Technik des Vorsteuerabzugs bleibt die Wertschöpfung in der Unternehmenskette bis zum Konsum unbesteuert. Unternehmer wollen und müssen für Investitionen Gewinne erwirtschaften, heißt es. Diese sind in den letzten Jahren auf Rekordhöhe gewachsen. Warten diese Gewinne wirklich nur darauf, wie Hardorp vermutet, wieder gegen Leistungen anderer eingetauscht zu werden? Gewinne sind verschobene Anwartschaften auf die Leistungen anderer, das mag richtig sein. Die von Arbeitnehmern erwirtschafteten Werte werden zur Wertschöpfung auf die Unternehmer verschoben. Aber: Nicht der Arbeitnehmer profitiert somit von den erwirtschafteten Gewinnen, sondern der Unternehmer. Dieser investiert nicht alle erwirtschafteten Gelder, sondern legt sie an – auf der Bank und zur Geldspekulation.
    Riesige Kapitalströme, hinter denen ursprünglich Arbeitsleistungen stehen, umkreisen den Globus, um immer mehr globale Werte abzuschöpfen – zum Selbstzweck und zum Konsumieren. Nicht für den Konsum der Kleinen ist dies gedacht, sondern für den der Reichen und Superreichen.
    Am Konsum als solchem mag ja noch weniger auszusetzen sein, wirklich problematisch wird es aber, wenn es um die Ungleichverteilung von Konsummacht geht. Wer über große Geldmengen verfügt, kann sich „alles“ kaufen: Yachten, Flugzeuge, Großbetriebe, Anteile an Unternehmen, Fernsehanstalten, Lehrstühle, Ausbildungseinrichtungen. Die Superreichen machen Meinung, bestimmen Fernsehprogramme, Filmproduktionen, Lehrinhalte für arme Studenten, den Arbeitsmarkt, Rohstoffquellen: sie bestimmten letztlich über Krieg und Frieden. Sie können durch Währungsspekulationen ganze Volkswirtschaften ins Trudeln bringen, können die Abholzung von Wäldern forcieren, bauen auf riesigen Anbaufeldern in der Dritten Welt Biokraftstoffe an und laugen damit ihre Felder aus, machen arme Bauern abhängig von genverändertem Saatgut – um nur einiges zu nennen.
    Dies ist alles möglich, wenn Wertschöpfung nicht Gesetzen unterliegt und wenn wir einen wirtschaftlichen globalen Wettbewerb unterstützen, der nicht von dem Gedanken der Brüderlichkeit bestimmt ist.
    Was den Wettbewerb stört, soll eliminiert werden. Das Land, das nur noch den Verbrauch besteuert, wird gemäß Hardorp „international zur ‚Steueroase’; es wird ein lohnender Investitionsstandort; es zieht Kapital und Beschäftigung ins Inland; jedenfalls baut es die überflüssigen (selbstgeschaffenen) Wettbewerbshindernisse der Ertragsbesteuerung durch den Übergang zur Konsumbesteuerung ab“ (in: „Finanzielle Aspekte eines bedingungslosen Grundeinkommens“, Abs. 19).
    Ist dieser gnadenlose globale Wettbewerb Ziel unserer Geldwirtschaft?
    Hardorp propagiert die Konsumbesteuerung als „die geeignete Steuerform für ein ‚Europa der Vaterländer’. Soll dies der neue Nationalismus Europas sein, das als Globalplayer einen harten Verdrängungskurs fährt?
    „Eigentum verpflichtet“, wissen wir aus dem Grundgesetz. Wozu eigentlich? Dazu, dass die „großen Eigentümer“ bzw. Kapitalisten durch Unterstützung der Armen, durch Spenden und Zuwendungen, Sponsoring und Finanzierung von Bildungseinrichtungen das gesamte Geistesleben bestimmen? Wo bleibt da die Freiheit? „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing?“ Macht das unsere Freiheit aus, lernen zu müssen, was uns die Großkapitalisten vorsetzen? Bei solchen Überlegungen geht es um die Freiheit von Bildung und Kultur. Und es geht um das Gleichheitsgebot im Rechtsleben.
    Solange Geld Geld hervorbringt, gehört Geld zur Wirtschaftssphäre. Es ist kein Rechtsmittel. Es sorgt nicht für Gleichheit. 1.000 Euro sind nicht gleich viel wert. Der Reiche kann sie anlegen, für sich „arbeiten“ lassen, der andere muss davon Nahrung, Energie, Schulbücher, Wohnung und Kleidung bezahlen.


    Ausgangspunkt Dreigliederung

    Bei der Ausgangsfrage, was denn die Anthroposophie mit einem Bedingungslosen Grundeinkommen zu tun habe, kommt man sehr schnell auf das Thema der Brüderlichkeit zu sprechen. Dass man durch Einführung eines Bedingungslosen Grundeinkommens für alle (BGE) das Ideal der Brüderlichkeit im Wirtschaftleben eher verwirklichen könnte, ist die Hoffnung vieler, die der Anthroposophie zugeneigt sind. Aber nicht nur das: Mit einer Grundsicherung im Rücken könnten die Menschen mehr Freiheit entwickeln; es könnte sich mehr persönliche Initiative und damit mehr Raum für ein freies Geistesleben entwickeln. Zudem könnte über ein BGE der Begriff der Gleichheit vor dem Gesetz mit neuem Leben erfüllt werden. Denn ein bedingungsloses Grundeinkommen in gleicher Höhe für alle beinhaltet genau diesen Gleichheitsgedanken. Würden wir ein Recht der Bürger auf ein BGE einführen, dann allerdings müssten wir mit diesem Schritt Geld der Rechtssphäre zuordnen. Das aber würde bedeuten, dass Geld sich nicht per Anlage vermehren darf.
    Geld müsste sich ganz im Gegenteil per Anlage eher entwerten - wie Rudolf Steiner meinte - weil es damit aus dem Kreislauf der gegenseitigen (brüderlichen) Leistungen herausgenommen wird. Auch Besitz an Grund und Boden sollte es nur in Form einer Art Pacht geben, nicht als Eigentum, das sich durch Spekulation verteuert. Hinter einem Geldschein oder einem Grundbucheintrag von Grundbesitz und Immobilien stehen heute aber nicht gleiche Rechte, sondern unterschiedliche Gewinnchancen.


    Konsum und das Ideal der Brüderlichkeit

    Die freie Marktwirtschaft ist ohne Gesetz erbarmungslos. Wer billiger und besser produziert und das Geld und die Macht hat, wirksame Werbemethoden einzusetzen, wird den Markt beherrschen. Da kann kein Kleinunternehmer mithalten, keiner, der nur mit einem geringen Grundeinkommen etwas auf die Beine stellen will.
    Lass den anderen leben, lass dem Kleinen sein kleines Geschäft, verdräng ihn nicht! Unterstütze den Tante-Emma-Laden! Kauf nicht nur dort, wo es am billigsten ist! Großabnehmer drücken Preise, denk daran! Denk an die letzten 30 Jahre, als ein Geschäft nach dem anderen schließen musste! Großmärkte haben sich durchgesetzt, Handelsketten. Brüderlichkeit im Wirtschaftsleben, wo ist sie? Drückt sie sich etwa im eigenen Konsum aus? Darin, dass über das Konsumieren ein Bedingungsloses Grundeinkommen für alle (BGE) erwirtschaftet wird?
    Es gibt eine ganze Reihe von Vorschlägen zur Finanzierung eines BGE. Die Konzepte der unterschiedlichen Autoren und verschiedenen politischen Richtungen verhalten sich geradezu konträr zueinander. Nach Götz Werner sollte es allein über die Mehrwertsteuer finanziert werden, also die Besteuerung des Konsums. Der Staat solle jedem aus den Konsumsteuern von der Geburt bis zur Bahre eine bestimmte Summe als Grundeinkommen zahlen, gleichgültig ob bedürftig oder reich, ob Kind armer Eltern oder Nachkomme reicher Vorfahren.
    Müssen damit die Ärmeren etwa den Bessergestellten und Reichen noch zusätzlich zu ihrem Reichtum ein BGE finanzieren? Kommen wir der Dreigliederung näher, wenn wir ein BGE mit Finanzierung durch die Mehrwertsteuer einführen und endlich damit aufhören, wie Bernard Steiner fordert (vgl. Das Goetheanum, Nr. 42 –07, S.5), „Steuern enteignenden Charakters“ zu erheben? Damit kritisiert der Autor die Konzepte des BGE aus dem linken politischen Spektrum, deren Anliegen es nicht sei, die Menschen zu befreien, sondern „mit Hilfe von Erbschafts-, Vermögens- und Einkommenssteuern den begüterten Menschen etwas wegzunehmen“.
    Doch es geht dabei nicht um ein „Wegnehmen“, sondern um einen Ausgleich von Werten, die durch Renditen, Zinsen und Spekulationsgewinne erst entstanden ist. Wenn dies nicht bedacht wird und die Mehrwertsteuerfinanzierung favorisiert wird, dann entpuppt sich dieses Modell als Finanzierungskonzept eines Zusatzgeldes für Vermögende.
    Man rechne nach: Wenn die Armen weiter so viel bekommen wie bisher (in Höhe von Hartz IV), die Bessergestellten und Reichen aber noch ein BGE dazu bekommen, die Einkommensteuer und andere Steuern abgeschafft werden, dann müssen alle - auch die Armen - über die Mehrwertsteuer, ein Zusatzeinkommen für die Reichen miterwirtschaften. Das ist keine Brüderlichkeit.

    Dr. Ulrike Voltmer

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    Es geht um die soziale Teilhabe

    - Argumente gegen ein bedingungsloses Grundeinkommen für alle

    Es gibt verschiedene Konzepte eines Bedingungslosen Grundeinkommens (BGE). Allen ist gemeinsam, dass die soziale Teilhabe aller Menschen am Gemeinwesen als erstrebenswertes Ziel angesehen wird. Durch ein regelmäßiges Einkommen und damit auch eine verlässliche Grundsicherung solle der Mensch von Arbeitszwang und Existenzängsten befreit werden.
    Doch es stellt sich die Frage, ob dies mit der Zahlung einer bestimmten Höhe an Geld zu erzielen ist. Ist Armut durch Geldzahlungen zu beseitigen? Lässt sich durch Einführung eines BGE wirklich die gesellschaftliche Teilhabe der Menschen erhöhen?


    Abhängig von Staat und Konsum

    Die Konzepte eines BGE sehen vor, dass allen Menschen im Staat die gleiche Höhe eines Grundeinkommens zusteht. Das BGE soll bei den meisten Konzepten aus Steuermitteln finanziert werden. Damit werden jedoch alle die Menschen, die kein ererbtes Kapital zur Verfügung haben und nicht (vererbbares) Kapital erwirtschaften – finanziell vom Staat abhängig. Bei dem Finanzierungskonzept des BGE über die Mehrwertsteuer hängt die Höhe solch einer monatlichen staatlichen Zuwendung gänzlich von der Binnennachfrage ab. In Zeiten, in denen die Konjunktur weniger gut läuft, weil vielleicht die Binnennachfrage lahmt, müsste das BGE gesenkt werden.
    Dass eine lange Zeit des Friedens dem Wirtschaftswachstum und damit der Binnennachfrage eher weniger zuträglich ist, wissen wir. Wollen wir eine starke Nachfrage in Schwung halten, muss es immer starke Veränderungen und Neuerungen geben. Nur so entstehen neue Bedürfnisse nach Waren und Dienstleistungen. Ohne Zerstörung des Alten oder das Unbrauchbar-Machen des Gewohnten gibt es keine Nachfrage nach Neuem. Wenn sich ein Gemeinwesen gänzlich über die Mehrwertsteuer finanzieren soll, dann benötigen wir eine rege Binnennachfrage und damit ständige Neuerungen. Es muss fleißig konsumiert werden; Konsumbedürfnisse müssen ständig angeregt werden.
    Die in Aussicht gestellte Höhe eines BGE von etwa 850.- Euro ist - gemessen an der heutigen Kaufkraft - nicht sehr hoch, nicht höher als jetzt Hartz IV. Sehr hoch kann es letztlich auch nicht ausfallen, denn es muss für alle Menschen ausnahmslos erwirtschaftet werden. Im Gegenzug fallen die meisten heute üblichen Transferleistungen weg. Thomas Straubhaar erklärt (in: Götz W. Werner, Ein Grund für die Zukunft; das Grundeinkommen – Interviews und Reaktionen), dass für ein BGE „alle anderen Zahlungen wie Arbeitslosengeld, Kindergeld , Wohngeld u. Ä. wegfallen“ (ebd., S.80). Weiter führt er aus, dass „die Menschen, zumal wenn das Grundeinkommen niedrig genug angesetzt wird, nicht nur zu Hause vor dem Fernseher sitzen wollen“.
    „Wollen“ die Menschen Geld dazu verdienen oder müssen sie dies nicht tun? Staubhaar schreibt an der zitierten Stelle: „niedrig genug“! Doch wozu „genug“? - Um die Menschen zur Arbeit zu veranlassen! Das BGE soll also niedrig genug sein, um weiterhin zur Arbeit zu veranlassen.
    Was geschieht, wenn eine Regierung das BGE senken muss, weil der Mehrwertsteuerertrag nicht ausreicht? Ist das BGE erst einmal eingeführt, sind alle Menschen in ihrer Grundabsicherung allein abhängig vom Staat. Durch eine einzige Entscheidung der jeweiligen Regierung könnte dann die Höhe unseres Grundeinkommens verringert werden. Es liegt sogar in der Absicht der BGE-Konzepte, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren, alles einfacher zu machen. Allerdings ist dabei eher die Rede davon, dass der Mehrwertsteuersatz „mit vergleichsweise geringem administrativen Aufwand jederzeit änderbar“ sei (vgl. Hardorp: „Finanzielle Aspekte eines bedingungslosen Grundeinkommens“, Abs. 16). Wer garantiert jedoch, dass die Mehrwertsteuer in Zeiten lahmender Binnenkonjunktur hinaufgesetzt und nicht die Höhe des BGE gesenkt würde? Wer kann voraussagen, ob die Kaufkraft eines BGE wirklich zum Leben ausreichen würde? Müssen wir da schließlich nicht doch um bezahlte Arbeit „betteln“, was eigentlich durch ein BGE vermieden werden sollte?


    Vertrauen auf Willenskraft

    Götz Werner appelliert in seinem Plädoyer für ein BGE an die Vertrauenskräfte im Menschen. Wir würden doch auch uns selbst zutrauen, unseren Beitrag für das Gemeinwohl zu leisten – warum nicht auch den anderen Menschen! Doch tun wir das wirklich? Vertrauen wir wirklich unserer Willenskraft? Wenn dies der Fall wäre, warum sollte es da noch einer Willensschulung bedürfen? Ehrenamt, soziales Engagement, kulturelle Initiative – endlich würde dies alles durch ein BGE mehr und mehr ermöglicht. Keiner müsse mehr eine ungeliebte Arbeit leisten. Wo diese dennoch nötig werde, müsse sie hoch bezahlt werden. Denn demjenigen, der sie ausführen solle, müsse ein attraktiver Lohn winken. Ansonsten würden wir alle aus dem eigenen Willen heraus tätig werden.
    Wie ist das mit den Kindern? Sie sollen ebenfalls eine Grundsicherung erhalten, sollen jedoch erst ab 18 Jahren verfügungsberechtigt sein. Sascha Liebermann (vorgestellt in Das Goetheanum, Nr. 43 – 07; 8/9) geht mit seiner Forderung nach Freiheit für die Kinder gar so weit, die Schulpflicht abschaffen zu wollen (in: Götz W. Werner, Ein Grund für die Zukunft; das Grundeinkommen – Interviews und Reaktionen, S.112).
    Was geschieht mit denen, die zu schwach und labil sind, die den Versuchungen unserer Werbeindustrie und den Medien und Drogen verfallen? Was geschieht mit Menschen, die keinen Schulabschluss schaffen, die keine Lehrstelle finden, die sozial abrutschen?
    Werden andere sich aus der eigenen Initiative heraus den Schwachen annehmen? Vieles an Arbeit wird schon heute unterbezahlt. Mit Erziehung und Pflege ist oft nicht viel Geld zu verdienen. Es wird an das Ehrenamt und ehrenamtliches Engagement appelliert. Einige Bessergestellte werden dagegen soziale Dienste bezahlen können. Ob sich aber ein ganzes Gemeinwesen auf die Freiwilligkeit seiner Mitglieder verlassen kann, sei als Frage dahingestellt. Genügt die Zahlung von wenig Geld, um Initiative zu befördern? Ließe sich durch Zahlung eines BGE das Verhalten der einkommensschwachen Bevölkerung verändern?


    Unterbezahlte soziale Arbeit

    Soziale Arbeit muss geleistet werden, ob mit oder ohne Bezahlung. Sie ist notwendig, weil es in einem Staat leistungsfähige und schwache Menschen gibt. Wer leistungsfähig ist, muss für den anderen Verantwortung mit übernehmen. Damit ist es unmöglich, den Arbeitsmarkt von der Sozialpolitik zu trennen, wie einige BGE-Befürworter vorschlagen.
    Die Arbeitskraft ist keine Ware, wissen wir. Die Wirtschaft ist für die Menschen da, sie sollte so gestaltet sein, dass sich eine gewisse Arbeitsteilung und ein solidarisches Füreinander einstellen können. Geldströme sollen sozialverträglich fließen.
    Hinter Geld steht aber Arbeit. Wenn Geld ein Anrecht darstellt, die Leistung anderer beanspruchen zu dürfen, dann steht hinter jedem Geld, das wir anderen geben, auch Arbeitsleistung. Wer krank und schwach ist, zu jung oder zu alt, dem geben wir Geld und damit (mögliche) Arbeitsleistung anderer Menschen; wir geben ihm soziale Leistung, ohne dass er selbst dafür etwas tun muss. Das ist Solidarität, Brüderlichkeit.
    Wie sollte man den “Arbeitsmarkt“ überhaupt von den sozialen Aufgaben trennen können? Es wird von den BGE-Befürwortern à la Werner vorgeschlagen, dass allein der Staat die Grundabsicherung der Menschen zahlen solle. Grundabsicherung ist aber nichts anderes als notwendige Arbeitsleistung – sei es in Form von Nahrungsmitteln, Kleidern, Pflegeleistung, Heilmitteln oder Kulturleistungen. Immer steht Arbeit dahinter. Und damit ist Arbeit und Sozialpolitik untrennbar miteinander verbunden. Es kann in einem sozialen Organismus nicht darum gehen, das System der Kapitalströme und deren Vermehrung zu garantieren, sondern das, was dahinter steht und worum es eigentlich geht: das gemeinschaftliche Leben der Menschen und die gegenseitige Dienstleistung. Hinter der Zahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens stehen eigentlich soziale Dienstleistungen. Wird das BGE über den Konsum erwirtschaft, so verwischt sich dieser Zusammenhang. Die Konsumwaren-Produktion, die mit einem hohen Mehrwertsteuersatz belastet ist, wird dann als Quelle von Wohltätigkeit für die Gemeinschaft angesehen. Damit wird die soziale Arbeit unterbewertet. Das kann jedoch nicht Sinn eines BGE sein. Das Abgeben, die Leistung am anderen, hat mit der Brüderlichkeit zu tun, nicht der egoistische Konsum.


    Bestrafte Motivation zur Arbeit

    Nach Einführung eines BGE müsste die Arbeit, die eigentlich kaum jemand ausführen will, hoch entlohnt werden, meint Götz Werner. So könnte durch unangenehme Arbeit viel Geld verdient werden, wahrscheinlich mehr Geld als durch Arbeit, die mit hoher Motivation und oft auch höherer Qualifikation verbunden ist. Diesen Effekt nennt man Einkommenskompression. Lohnunterschiede nivellieren sich.
    Hoch motiviert sind häufig die geistig Arbeitenden, die Kulturschaffenden, die Künstler und vor allem die sozial Engagierten, die Frauen und Männer, die ihre Angehörigen lieben und für sie arbeiten. Sie alle arbeiten – wenn es nicht anders geht - für wenig Geld, weil sie in ihrer Arbeit ihre Verwirklichung sehen. Doch wenn mit hoch motivierender Arbeit zu wenig Geld zu verdienen ist, müssen diese Menschen sich anderweitig verdingen. Besser als heute würde es den Idealisten nach Einführung eines BGE sicher nicht gehen.
    Ein BGE könnte zu einer massiven Lohnzurückhaltung gerade bei der Entlohnung der sozialen und kreativen Arbeit führen, die mit hoher Motivation verbunden ist. Dort, wo sich engagierte und motivierte Menschen finden, dort, wo Arbeit Freunde macht, würde diese geringer bezahlt werden. Denn es muss ja niemand mehr für seine Existenzsicherung etwas verdienen, es wird nur noch dazuverdient.
    Wenn sich ein Staat allein über die Mehrwertsteuer finanziert, dann wird er wachsam darauf achten müssen, dass allerdings jede Dienstleistung ordentlich abgerechnet wird. Tut er dies nicht, würde die Schattenwirtschaft aufblühen. Schwarzarbeit würde nicht weniger gedeihen als auch schon heute – eher mehr. Das Finanzamt müsste auch weiterhin eine wichtige Kontrollfunktion für den Staat einnehmen.


    Kein Geld, keine Erlaubnis zum Lernen

    Die Menschen wollen aus der Neugierde heraus die Welt ergründen, das Unbekannte erforschen, heißt es bei den Befürwortern des BGE (ebd. S.112). Doch wie sollen die Bezieher des BGE das Lernen finanzieren, wenn ihr Geld dazu nicht ausreicht? Und wird ihnen überhaupt der Zugang zu den Lernorten und den Lernmitteln gewährt? Wenn den Lernwilligen die privatisierten Produktionsorte versperrt sind, weil man keine weiteren Arbeitnehmer benötigt, dann können junge Menschen nicht lernen, was sie können möchten. Wer z.B. erlernen möchte, wie ein Computer, Autos oder Flugzeuge gebaut werden, benötigt den Zugang zu den entsprechenden Produktionsorten.
    Schon heute gibt es zu wenig Lehrstellen. Junge Menschen können sich nicht ohne Finanzmittel, Labors, Forschungsstellen qualifizieren. Wenn wir ein freies Lernen einfordern, dann müssen wir auch die Wirtschaft in die Pflicht nehmen. Dann müssen wir ein Recht einfordern, Zugang zu den privatisierten Produktionsstätten zu erhalten. Sonst kann keiner lernen, was er möchte. Da kann auch kein BGE Abhilfe schaffen.
    Qualifikation aber ist für alle wichtig, weil sie Teilhabe am sozialen Leben bedeutet. Auch wenn Betriebe weiter automatisieren und Arbeitsplätze einsparen, bleibt die Notwendigkeit bestehen, dass sich die einzelnen Menschen qualifizieren können. Mit einem BGE allein ist das Ideal eines freien Lernens nicht zu garantieren; dazu bedarf es viel mehr und völlig anderer Maßnahmen.


    Geld allein genügt nicht

    Angenommen, wir hätten eine großzügige Regierung, die jedem 1500 Euro im Monat zugestehen würde, wäre damit die Armut endgültig zum Verschwinden gebracht? Wie viel Geld kosten unsere Ansprüche? Was wollen wir uns leisten können: einen Computer, einen Fotoapparat, einen Handyvertrag, ein Auto, ein Haus, eine Reise, ein chices Hotel, einen Casinobesuch, schöne Kleider, Bücher, Arbeitsutensilien, eine Ferienwohnung, einen Garten und bald den Gärtner, ein Boot oder Kunstwerke?
    Wir haben nie Geld genug. Somit wird es auch immer Armut geben. Wer einen Kredit abzubezahlen hat, muss zusätzlich arbeiten. Verlieren wir dann unsere Arbeit, können wir unseren Verbindlichkeiten nicht nachkommen. Die Schuldenfalle kann zuschnappen, auch wenn wir ein BGE erhalten.
    Überlassen wir die Kinder völlig ihren Eltern, die ein gutes BGE für sie erhalten, haben wir damit noch nicht Übergriffe auf Kinder, Missbrauch, Verwahrlosung und Bildungsferne verhindert. Die sozialen Probleme würde es trotz Einführung eines BGE weiter geben. Doch wer bezahlt die notwendig werdende Sozialarbeit? Sollen das die Betroffenen selbst tun? Sie werden diese mit einem BGE nicht bezahlen können oder wollen. Kinderarmut ist nicht allein ein Problem fehlenden Geldes, sie hat auch mit überforderten, allein gelassenen und schwachen Eltern zu tun. Wenn es nötig wird, muss der Staat einspringen. Doch Bildungs- und Sozialarbeit kosten Geld – mehr Geld, als die Menschen, die bedürftig sind, zahlen können.


    Solidarität einfordern!

    Sozialarbeit für unsere Kinder und Bedürftigen, Pflegearbeit für Ältere, das alles kann nicht zum Nulltarif geleistet werden. Trotz BGE würden wir Sozialarbeit staatlich subventionieren müssen. Denn von einem BGE allein kann sie der Bedürftige nicht finanzieren. Reiche mögen ja ihre Pfleger und Pflegerinnen entlohnen können, doch die Armen können die von ihnen benötigte Hilfe nicht mit einem zu kleinen BGE bezahlen.
    Darum müssen wir die Solidarität der Bessergestellten mit den Ärmeren einfordern. Was früher die Großfamilie füreinander geleistet hat, wird heute zum Teil über Steuern finanziert werden müssen.
    Kinderbetreuung, Pflege, Lehren und Kulturarbeit – das alles bedarf unserer Anerkennung durch einen Lohn. Wer ständig unterbezahlt wird, fühlt sich in seiner Arbeit nicht gewürdigt. Geld ist mehr als Existenzsicherung. Ein Entgelt für seine Arbeit zu erhalten, hat auch einen symbolischen Wert: er besteht in der Würdigung und Anerkennung der Arbeit des anderen, einer Arbeit, die vielleicht mit hoher Motivation geleistet wurde. Ohne Belohnung, dem Lohn für eine Arbeit, wird auf die Dauer Motivation zerstört. Das kann aber einer Solidargemeinschaft nicht dienlich sein.
    Wir sollten aber von einem Staat fordern, für gleiche Rechte zu sorgen, wenn es um den Zugang zu Bildung und Kultur, zu Lernmitteln und -orten geht. Dazu gehört ein Menschenrecht auf Bildung. Es wäre fatal, würde ein BGE für alle, also auch für Nichtbedürftige und Bessergestellte, in Konkurrenz treten zu benötigtem Geld für Bildungsaufgaben an Kindern, deren Eltern - aus welchen Gründen auch immer - dafür nicht sorgen können.
    Der Wert der Konzepte eines BGE ist daran zu messen, ob sie wirklich die Teilhabe aller Menschen am sozialen Leben ermöglichen. Bei der Finanzierung eines BGE ist eines auf jeden Fall zu bedenken: Wer durch Zinswirtschaft sein Geld vermehrt, muss den Zins an die Gemeinschaft zurückgeben. Sonst geht die Schere zwischen arm und reich immer weiter auseinander. Und das wollen wir doch gerade vermeiden.

    Dr. Ulrike Voltmer

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    30.07.2010

     

     

    ©  2010  Keime für die Zukunft
    Letztes Update dieser Seite: 27. März 2009
    Seite erstellt am 25. Januar 2009




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